
Mitgliedschaft
11 gute Gründe für den DAV Recklinghausen
- Sie unterstützen den Verein, der für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht.
- Sie haben weitreichenden Versicherungsschutz, falls Ihnen beim Bergsport etwas zustößt. Der Versicherungsbeitrag ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten (Bergungskosten, Erstversorgung, Suchaktionen usw.)
- Sie können auf über 2000 Hütten in den Alpen viel günstiger übernachten. Sie bekommen auf Hütten ein günstiges Bergsteigeressen und Bergsteigergetränk. Sie haben Anspruch auf einen Schlafplatz und Zugang zum Selbstversorgerbereich und zum Winterraum.
- Sie bekommen mehr Informationen über Umwelt- und Naturschutz.
- Sie können sich bei uns für viele Spielarten des Bergsports beraten und ausbilden lassen.
- Sie bekommen sechsmal jährlich die Mitgliederzeitschrift, das informative und umfangreiche Bergsteigermagazin “PANORAMA” sowie zweimal im Jahr unsere Sektionszeitschrift “Blick vom Gipfel”. Der Bezugspreis für beide Zeitschriften ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
- Sie können sich in Ihrer DAV Sektion Recklinghausen Bergsportausrüstung ausleihen. An 6 Tagen in der Woche ist unser Basislager geöffnet.
- Sie erhalten in vielen Outdoorgeschäften Rabatte.
- Sie haben kostenlosen bzw. vergünstigten Zugriff auf Wander- und Bergführerliteratur, auf Karten und CD´s/DVD`s über die Bücherei Ihrer Sektion bzw. über die umfangreiche Bibliothek des DAV im Alpinen Museum auf der Praterinsel oder den DAV-SHOP.
- Sie nehmen vergünstigt an Sektionsveranstaltungen teil. Sie haben Zugang zu einem attraktiven Ausbildungs- und Tourenangebot und genießen die Gesellschaft Gleichgesinnter.
- Und für unseren Nachwuchs – Spaß, Aktion und naturnahe Jugendbetreuung in den Kinder- und Jugendgruppen sowie in der Familiengruppe unserer Sektion.
Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge des DAV Recklinghausen sind Jahresbeiträge und werden durch die Mitglieder der Sektion Recklinghausen in der Jahreshauptversammlung festgelegt. In diesem Mitgliedsbeitrag ist ein Verbandsbeitrag für den Bundesverband enthalten. Dieser Verbandsbeitrag wird durch die Hauptversammlung des DAV-Bund beschlossen.
Dieser Verbandsbeitrag ist für alle Sektionen einheitlich gleich hoch. Der Verbandsbeitrag ist der Anteil Ihres Mitgliedsbeitrages, der durch die jeweiligen Sektionen an den Bundesverband abgeführt wird und zur Finanzierung der gemeinsamen Verbandsaufgaben dient.
Die Sektion Recklinghausen hatte auf ihrer Jahreshauptversammlung am 14. Januar 2020 beschlossen, die Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2021 und im folgenden anzuheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Beitragserhöhung durch Vorstandbeschluss ausgesetzt und nach Beschlussgenehmigung durch die Jahreshauptversammlung im Oktober 2021 auf den 1. Januar 2022 bzw. 1. Januar 2023 verschoben.
Einzelheiten zur Beitragsstruktur, den Mitgliedskategorien und den Mitgliedsbeiträgen ab 2022 finden Sie hier:
Die neuen Beiträge werden erstmalig zum 1. Januar 2023 fällig und erhoben.
A-Mitglied | ab dem vollendeten 25. Lebensjahr *) und älter | 68 € |
B-Mitglied | Ehepartner-in / Lebenspartner-in eines A-Mitgliedes | 40 € |
B-Mitglied (Senioren) | 70 Jahre und älter (auf Antrag) | 40 € |
C-Mitglied | Gastmitglied (Mitglied einer anderen Sektion) | 23 € |
D-Mitglied | Junioren ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr *) | 42 € |
K/J-Mitglied | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr *) | 18 € |
K/J-Mitglied **) | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr *), deren Eltern Mitglied der Sektion Recklinghausen sind | beitragsfrei |
Familienbeitrag | Ehepaare mit Kindern und Jugendlichen | 108 € |
*) Für die Einordnung in eine Beitragskategorie sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (am 1. Januar) maßgebend. Das Mitglied hat den Beitrag für jene Kategorie an die Sektion zu entrichten, der es zu Beginn des Kalenderjahres angehört. Die Umstufung in eine neue Kategorie erfolgt jeweils in dem seinem Geburtstag folgenden Jahr. So werden bspw. im Jahr 2021 alle Kinder/Jugendliche, die im Jahr 2003 geboren sind, zum 1.1.2022 in die Kategorie Junior umgestuft. Unterjährige Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) sind nicht mehr möglich
**) im Familienbeitrag bzw. von Alleinerziehenden (auf Antrag)
Die Aufnahmekosten betragen die Hälfte eines entsprechenden vollen Jahresbeitrages.
Kinder und Jugendliche zahlen keine Aufnahmekosten.
Alpiner-Sicherheits-Service (ASS) = 2,59 € pro Mitglied (ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten).
Folgende Verbandsbeiträge werden ab dem 1.1.2023 für an den Bundesverband abgeführt:
A-Mitglied:
Verbandsbeitrag incl. ASS: 29,00 EUR + Verbandsbeitrag für Digitalisierung: 3,00 EUR +
Klimabeitrag: 1,00 EUR + Hüttenumlage für Sektionen, die keine eigene Hütte besitzen: 6,00 EUR,
also werden zusammen 39,00 EUR an den Bundesverband abgeführt.
Es verbleiben pro A-Mitglied 29,00 EUR im Deutschen Alpenverein Recklinghausen.
Für B-Mitglieder werden ab dem 1.1.2023 insgesamt 22,80 EUR als Verbandsbeitrag abgeführt.
Für D-Mitglieder werden ab dem 1.1.2023 insgesamt 21,80 EUR als Verbandsbeitrag abgeführt.
Für Kinder und Jugendliche in Einzelmitgliedschaft beträgt der Verbandsbeitrag 9,90 EUR.
Ein ASS-Beitrag wird nicht gezahlt.
Für Mitglieder mit Familienbeitrag werden ab dem 1.1.2023 insgesamt 61,80 EUR zzgl. 2,59 EUR ASS je Kind
als Verbandsbeitrag abgeführt.
Für C-Mitglieder werden keine Verbandsbeiträge abgeführt.
Die Hüttenumlage von 6,00/3,00/2,00 EUR je A/B/D-Mitglied kommt unserer Patensektion Wuppertal zugute. Weitere 500,00 € führen wir im Rahmen eines Patenschaftsvertrages pauschal für alle Mitglieder an unsere Nachbarsektion Bochum zur Unterstützung bei den Hüttenkosten für die Kelchalm (Bochumer Hütte) ab.
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge können Sie hier einsehen bzw. herunterladen.
Satzung
Sie sind an der Satzung des DAV, Sektion Recklinghausen e.V., interessiert?
Am 13. Januar 2015 wurde die Satzung in der Jahreshauptversammlung in einer überarbeiteten Fassung einstimmig ohne Stimmenthaltung beschlossen.
Am 08. Januar 2019 wurde die Satzung in der Jahreshauptversammlung im §13 und im § 21 einstimmig ohne Stimmenthaltung geändert.
Am 14. Januar 2020 wurde die Satzung in der Jahreshauptversammlung im §15,1 einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen geändert.
Am 26. Oktober 2021 wurde die Satzung in der Jahreshauptversammlung im § 20 und § 21 einstimmig ohne Stimmenthaltungen geändert.
Hier können Sie die z.Zt. gültige Satzung als PDF herunterladen!